Allgemeine Geschäftsbedingungen der RapidMax GmbH

Stand: 19.03.2002

Gegenüber Unternehmen

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen der RapidMax GmbH mit dem Käufer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Abweichenden AGB von Käufern wird ausdrücklich widersprochen.

2. Lieferungen und Leistungen

Kostenvoranschläge, Werbeprospekte und die Website von RapidMax GmbH stellen jeweils eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an den Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der RapidMax GmbH, spätestens jedoch mit der Lieferung an den Käufer zustande.

3. Liefertermine und Fristen, Versand, Gefahrübergang

Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder wenn bis zum Ablauf der Lieferfrist die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens der RapidMax GmbH liegen, wie z.B. Betriebsstörungen wegen höherer Gewalt oder Streik entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Wenn die RapidMax GmbH selbst nicht beliefert wird, obgleich sie bei zuverlässigen Zulieferern deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird die RapidMax GmbH von ihrer Leistungspflicht frei. Ebenso wird die RapidMax GmbH von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der zuverlässige Versicherer der RapidMax GmbH den Auftrag nicht oder nicht in der üblichen Höhe versichert, so dass die Leistung letztlich unversichert transportiert werden müsste.

Bei Lieferverzug ist der Käufer nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist seinen Rücktritt ankündigt.

Die Gefahr für den Verlust bzw. der Beschädigung geht auf den Käufer über, wenn die Warensendung zum Versand gegeben wurde. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferung. Verzögert sich der Versand aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. In einem solchen Fall entspricht die Anzeige der Versandbereitschaft der Übergabe zum Versand.

4. Preisänderungen

Preisänderungen sind grundsätzlich zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die RapidMax GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

Einige Waren der RapidMax GmbH unterliegen Tagespreisen und Währungsschwankungen. In solchen Fällen ist die RapidMax GmbH berechtigt, den Preis angemessen und unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner zu ändern.

5. Zahlung

Sämtliche Kaufpreise und Entgelte für Nebenleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die jeweils aus Anzeigen oder Preislisten oder auf sonstigem Wege mitgeteilten Preise verstehen sich ab Lager Speichersdorf und zuzüglich Mehrwertsteuer sowie weiterer gesetzlicher Abgaben. Verpackungskosten, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschalen werden dem Käufer entsprechend der gültigen Preisliste von RapidMax GmbH zusätzlich berechnet.

Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist RapidMax GmbH berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. RapidMax GmbH behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens, etwa die Kosten für beanspruchte Überziehungskredite, ausdrücklich vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Kostenanteil in Höhe von 3 € berechnet.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gewährleistungsansprüchen des Käufers, insbesondere Gewährleistungsansprüchen, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest und Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. bei Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse kann die RapidMax GmbH die sofortige Zahlung sämtlicher Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Fälligkeit verlangen. Eine Belieferung ist in diesem Fall nur gegen Barzahlung möglich. Im Verzugsfalle ist RapidMax GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen; der Käufer verzichtet auf Einwendungen und Gegenansprüche dazu und gestattet den Zugang zu seiner Wohnung/Lager/Büro zur Abholung.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtig und zukünftig bestehender Forderungen im Eigentum der RapidMax GmbH. Dies gilt auch insoweit als die Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt werden. Der Käufer darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, tritt jedoch alle ihm daraus entstehenden Forderungen sicherheitshalber in Höhe der Forderung von RapidMax GmbH an diese ab. Einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf es nicht, RapidMax GmbH nimmt die Abtretung an. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung um mehr als 20 %, gibt RapidMax GmbH auf Verlangen des Käufers im entsprechenden Umfang Sicherheiten frei.

7. Gewährleistung

Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht.

Verfügt die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, so ist RapidMax GmbH zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es der RapidMax GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nicht den Mangel zu beseitigen, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Solche Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Übergabe der Kaufsache.

Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen weist die RapidMax GmbH insbesondere darauf hin, dass für Nutzungen der Ware durch den Kunden entsprechender Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten ist.

8. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber der RapidMax GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel der gelieferten Ware, Pflichtverletzung, Lieferverzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der RapidMax GmbH oder durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden ist. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen RapidMax GmbH bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von RapidMax GmbH sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9. Datenschutz

Eine Verarbeitung der Daten des Kunden durch RapidMax GmbH findet nur insoweit statt, als dies für die Auftrags- und Geschäftsabwicklung notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.

10. Sonstiges

Erfüllungsort ist Speichersdorf.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Bayreuth.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.